Neue Hüttenwerkregelung

Auszug der Entscheide der GV vom 21.3.2025 
Es gibt für HüttenbesitzerInnen jedes Jahr zwei Termine, ihr Hüttenwerk zu leisten:
Termin 1: Bergsommerfest am 27.7.2025 in der oberen Feselalpe
Termin 2: Gemeinsamer Alpenarbeitseinsatz mit anschliessendem Raclette (Termin im Juni)
An diesem Termin wollen wir gemeinsam verschiedene Arbeiten auf der Alpe erledigen und den Tag anschliessend bei einem gemütlichen Raclette ausklingen lassen.
Der Vorstand gibt spätestens bis Ende April das genaues Datum bekannt und erstellt eine Liste mit sonstigen Arbeiten, welche zu einem beliebigen Zeitpunkt geleistet werden dürfen (diese Liste wird jedes Jahr unterschiedlich sein und hier spätestens ab 1. Mai publiziert). 
Der Betrag für "nicht geleistete Hüttenwerke" kostet ab sofort noch 150.- CHF
Alle Hüttenbesitzer melden sich aktiv und unaufgefordert bis spätestens 30.6.2025 (Meldeschluss) für ein Hüttenwerk:
Obere Alpe - Meldung an Barbara Hildbrand 0763883166
Untere Alpe - Meldung an Daniel Heinzmann 0765678765
Wer sich nicht selber aktiv meldet, erhält ab 1.7.2025 eine Rechnung von CHF 150.-
Nicht vom Vorstand bestätigte Arbeiten gelten NICHT als Hüttenwerk.

Artikel aktualisiert am März 23, 2025